Steht das Ende des Verkaufs von Pyrotechnik der Kategorie F3 bevor?!Was erwartet uns ab 2025?

In den letzten Jahren ist die Frage des Verkaufs und der Verwendung von Feuerwerkskörpern zunehmend Gegenstand öffentlicher Debatten geworden. Pyrotechnik bringt Freude und Spannung, aber auch der Druck von Öko-Fanatikern und anderen Umweltorganisationen nimmt zu. Aus diesem Grund hat der tschechische Gesetzgeber beschlossen, die Regeln weiter zu verschärfen. Ab 2025 ist der Erwerb von Pyrotechnik der Kategorie F3 ohne Fachkundenachweis nicht mehr möglich. Was bedeutet das für Verbraucher und den Markt selbst?

Die Regierung hat einer Gesetzesänderung zugestimmt, die mehrere wichtige Änderungen im Bereich der Pyrotechnik mit sich bringt. Die Novelle verbietet den Verkauf von pyrotechnischen Produkten außerhalb des stationären Handels mit Ausnahme der am wenigsten gefährlichen Kategorie F1, regelt den Verkauf von pyrotechnischen Produkten aus der Ferne, stärkt die Autorität der Gemeinden auf ihrem Gebiet und legt Mindestabstände zu bestimmten Objekten fest die beim Abfeuern pyrotechnischer Produkte zu beachten sind. Mit der Novelle des Pyrotechnikgesetzes wird das Erfordernis der Fachkompetenz erweitert, und zwar in der Weise, dass für pyrotechnische Produkte der Kategorien F4, T2, P2 die Liste der Tätigkeiten, für die Fachkompetenz erforderlich sein wird, erweitert wird und für die Kategorie F3 Folgendes eingeführt wird: völlig neue Anforderungen an die Fachkompetenz.

Eine grundlegende Änderung wird die neue Anforderung der Fachkompetenz für pyrotechnische Produkte der Kategorie F3 sein. Diese Anforderung gilt für den Kauf und das Abfeuern dieser pyrotechnischen Produkte, nicht jedoch für Wirtschaftssubjekte. Im Falle eines Inhabers einer Berufsqualifikation für pyrotechnische Produkte der Kategorien F4 und T2 gilt, dass dieser Inhaber auch als berufsqualifizierte Person der Kategorie F3 gilt. Daher ist der Umgang mit pyrotechnischen Produkten der Kategorien F3, F4, T2 und P2 im gesetzlich festgelegten Umfang nur Personen gestattet, die über eine entsprechende fachliche Qualifikation verfügen. Als Nachweis der Fachkompetenz dient ein vom Tschechischen Bergbauamt ausgestelltes Dokument. Der Käufer muss dieses Dokument dem Verkäufer vorlegen.

Das bedeutet, dass der Verkauf von Pyrotechnik der Kategorie F3 ab Anfang 2025 nur noch an Personen mit einem Fachkundenachweis erfolgen darf. Bisher war der Verkauf von Pyrotechnik der Kategorie F3 an alle Personen über 21 Jahren frei.

Eine weitere Änderung wird das Verbot des Verkaufs von Pyrotechnik außerhalb des stationären Handels sein, also in Verkaufsständen, auf Märkten und in tragbaren Geräten, mit Ausnahme der am wenigsten gefährlichen F1-Kategorie.

An dieser Stelle sei erwähnt, dass das Verkaufsverbot für Pyrotechnik der Kategorie höher als F1, insbesondere auf vietnamesischen Märkten, in der Tschechischen Republik bereits seit 30 Jahren in Kraft ist, die Marktbesucher jedoch bisher nicht viel davon gemacht haben von einer Aufregung darüber. Wenn sie von ČOI oder ČUZZS überprüft werden und ein Verstoß gegen das Gesetz festgestellt wird, erhalten sie normalerweise eine lächerliche Geldstrafe und verkaufen gerne weiter.   Wir werden sehen, wie es ab Anfang 2025 sein wird.

Darüber hinaus können die Aufsichtsbehörden bei Verdacht schwerwiegender Verstöße, beispielsweise wenn pyrotechnische Produkte an Orten verkauft werden, an denen ihr Verkauf verboten ist, die pyrotechnischen Produkte bis zu einer Untersuchung vorübergehend bei den Verkäufern sichern.

Was ist Pyrotechnik der Kategorie F3?

Pyrotechnik der Kategorie F3 umfasst Pyrotechnik, die für den Außenbereich bestimmt ist und ein mittleres Gefahrenrisiko birgt. Dazu gehören: große Kompaktbatterien, Verbundfeuerwerk, große Böller, römische Kerzen großen Kalibers, große Fontänen usw., die sich vor allem bei größeren Feiern und gesellschaftlichen Veranstaltungen großer Beliebtheit erfreuen.

Warum gibt es eine Änderung?

Der Hauptgrund ist der langjährige Druck von Naturschutzorganisationen, der Umwelt und sogar fanatischen Einzelpersonen, die davon überzeugt sind, dass Pyrotechnik das größte Übel auf unserem Planeten ist.

Was bedeutet ein Befähigungsnachweis?

Ein Sachkundenachweis ist ein Dokument, das bestätigt, dass der Inhaber über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang und Einsatz von Pyrotechnik verfügt. Dieses Dokument ist bereits heute für den Kauf und die Verwendung von Pyrotechnik höherer Kategorien, wie z. B. F4, erforderlich, die ausschließlich für den professionellen Gebrauch bestimmt sind.

Ab 2025 wird diese Anforderung jedoch auch auf Pyrotechnik der Kategorie F3 ausgeweitet. Um ein Zertifikat zu erhalten, ist der Abschluss eines Kurses und das erfolgreiche Bestehen einer Prüfung erforderlich, in der die Bewerber ihr Wissen über den sicheren Umgang mit Pyrotechnik nachweisen.

Wie wird sich die Änderung auf den Normalverbraucher auswirken?

Für den Normalverbraucher bedeutet dies, dass er ohne Befähigungsnachweis die gängigsten Feuerwerkskörper und Schläger nicht mehr im regulären Handel kaufen kann. Dies kann zu einem Rückgang der Verkäufe dieser Pyrotechnik und möglicherweise zu einer Einschränkung ihrer Verfügbarkeit auf dem Markt führen.

Für diejenigen hingegen, die bereit sind, Zeit und Geld für die Zertifizierung zu investieren, wird sich nicht viel ändern. Sie können die Pyrotechnik weiterhin wie bisher einsetzen.

Kategorie pyrotechnischer Produkte

Feuerwerk Kategorie F1 - Verkauf ab 15 Jahren

Feuerwerkskategorie F2, T1, P1 - Verkauf ab 18 Jahren

Feuerwerkskörper der Kategorie F3, weiterhin ab 21 Jahren verkauft (neu ab 2025 nur noch für einen Fachkundenachweis) Große Kompaktbatterien, Verbundfeuerwerkskörper, große Böller, römische Kerzen großen Kalibers, große Fontänen usw.

Berufspyrotechnik der Kategorie F4, T2, P2 nur mit Fachkundenachweis.

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